Unsere Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich der sprachlichen Entwicklung.
Dies zeigt sich in individuellen Schwierigkeiten im sprachlichen und kommunikativen Bereich.
Dazu gehören:
- Schwierigkeiten bei der Aussprache und bei der Hörverarbeitung von Lauten (phonetisch-phonologischer Bereich)
- Abweichende Entwicklung grammatikalischer Fähigkeiten (Morphologie und Syntax)
- Eingeschränkter Wortschatz (Semantik)
- Störungen des Sprechablaufs (Stottern, Poltern)
Diese sprachlichen Auffälligkeiten sind oft verbunden mit Beeinträchtigungen in anderen Entwicklungsbereichen wie Wahrnehmung, Bewegung, Konzentration und Arbeitsverhalten.
Aus diesem Grund benötigen unsere Schüler*innen besondere Förderung in den aufgezeigten Bereichen, um die Anforderungen des Bildungsplans der Grundschule erfüllen zu können.
Wenn diese besondere Förderung nicht mehr benötigt wird, begleiten wir unsere Schüler*innen beim Übergang an die Grundschule bzw. weiterführende Schule.