Unsere Schülerinnen und Schüler haben einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Bereich der sprachlichen Entwicklung.
Dies zeigt sich in individuellen Schwierigkeiten im sprachlichen und kommunikativen Bereich.

Dazu gehören:

  • Schwierigkeiten bei der Aussprache und bei der Hörverarbeitung von Lauten (phonetisch-phonologischer Bereich)
  • Abweichende Entwicklung grammatikalischer Fähigkeiten (Morphologie und Syntax)
  • Eingeschränkter Wortschatz (Semantik)
  • Störungen des Sprechablaufs (Stottern, Poltern)

Diese sprachlichen Auffälligkeiten sind oft verbunden mit Beeinträchtigungen in anderen Entwicklungsbereichen wie Wahrnehmung, Bewegung, Konzentration und Arbeitsverhalten.

Aus diesem Grund benötigen  unsere Schüler*innen besondere Förderung in den aufgezeigten Bereichen, um die Anforderungen des Bildungsplans der Grundschule erfüllen zu können.

Wenn diese besondere Förderung  nicht mehr benötigt wird, begleiten wir unsere Schüler*innen beim Übergang an die Grundschule bzw. weiterführende Schule.